Wieviel Anspruch auf Urlaub habe ich als Arbeitnehmer?
Der gesetzliche Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers
Jeder Arbeitnehmer hat einen gesetzlichen Anspruch auf Erholungsurlaub unter Fortgeltung der Vergütungspflicht des Arbeitgebers. Die wichtigsten Regelungen zum Erholungsurlaub finden sich im (BUrlG) Bundesurlaubsgesetz.
Wem steht der Urlaubsanspruch zu?
Der Urlaubsanspruch steht gemäß § 1 BurlG grundsätzlich jedem Arbeitnehmer zu und zwar pro Kalenderjahr (im Zeitraum vom 01. Januar bis zum 31. Dezember eines jeden Jahres).
Welchen Umfang hat der Urlaubsanspruch?
Die Mindestdauer des Urlaubs beträgt gem. § 3 Abs.1 BUrlG 24 Werktage.
Regelungen im Arbeits- bzw. Tarifvertrag, die einen über den gesetzlichen Mindestanspruch hinausgehenden Mehrurlaub vorsehen, sind zulässig.
Was sind Werktage im Sinne des BurlG?
Werktage sind alle Tage, die nicht Sonn- oder Feiertage sind (§ 3 Abs.2 BurlG), also grundsätzlich Montag bis Samstag. Das BUrlG geht mithin von einer 6-Tage-Woche aus.
Was, wenn ich nur eine 5 Tage-Woche habe?
Wenn keine Regelung über die Urlaubsdauer im Arbeitsvertrag getroffen ist, muss bei Arbeitsverhältnissen mit z.B. einer 5-Tage-Woche eine Umrechnung erfolgen.
Die Gesamturlaubsdauer wird dann durch die Zahl 6 geteilt und mit der Zahl der Wochenarbeitstage multipliziert.
Beispiel:
Die Urlaubsdauer (gesetzlicher Mindestanspruch) beträgt bei einer 5-Tage-Woche 20 Arbeitstage (24 Werktage : 6 Werktage x 5 Arbeitstage).
Welchen Urlaubsanspruch habe ich bei Teilzeit?
Der Mindesturlaubsanspruch bezieht sich grundsätzlich auch auf Teilzeitarbeitsverhältnisse. Arbeitet ein Arbeitnehmer mit reduzierter Stundenzahl, also an jedem Werktag bspw. nur von 8.00 Uhr bis 11.30 Uhr, bedarf es keiner Umrechnung.
In Fällen, in denen nicht die Anzahl der Stunden pro Arbeitstag, sondern die Anzahl der Wochenarbeitstage reduziert ist, bedarf es wieder einer Umrechnung (Gesamturlaubsdauer geteilt durch 6 x Zahl der Wochenarbeitstage).
Wer hat Anspruch auf Urlaub?
Grundsätzlich hat nach § 1 BUrlG zunächst jeder Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaub.
Vom Urlaubsanspruch erfasst werden alle Arbeitnehmer und Angestellte sowie die zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten und arbeitnehmerähnliche Personen. Zudem Aushilfen und Ferien-/Saisonarbeiter und Leiharbeiter.
Wann steht mir der volle Urlaubsanspruch zu? Wartezeit…
Der volle Urlaubsanspruch entsteht erstmalig sechs Monate nach Beginn des Arbeitsverhältnisses.
Beispiel:
Beginn des Arbeitsverhältnisses am 01. April. Ende der Wartezeit am 30. September.
Ab dem 1. Oktober steht dem Arbeitnehmer der volle Urlaubsanspruch zu.
Wann habe ich lediglich einen Teilurlaubsanspruch?
Beginnt das Arbeitsverhältnis ab dem 02.07., hat der Arbeitnehmer lediglich einen Teilurlaubsanspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs pro Beschäftigungsmonat (§ 5 Abs. 1 lit. a) BUrlG).
Beginnt das Arbeitsverhältnis ab dem 01.07., entsteht nach Meinung des BAG (Bundesarbeitsgericht) der volle Urlaubsanspruch, da die Wartezeit mit dem 31.12. erfüllt wird.
Was passiert mit meinem Urlaubsanspruch bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses?
Da der Arbeitnehmer aufgrund der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr zur Arbeit verpflichtet ist, kann der Arbeitgeber ihn auch nicht mehr von der Arbeit freistellen. Für noch ausstehende Urlaubsansprüche erhält der Arbeitnehmer daher einen Auszahlungsanspruch (Abgeltung des Urlaubs) nach § 7 Abs. 4 BUrlG).
Die Höhe des Abgeltungsanspruchs richtet sich nach dem noch ausstehenden Urlaubsanspruch. Endet das Arbeitsverhältnis nach Ablauf der Wartezeit bis zum 30.06, besteht nur noch ein Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Beschäftigungsmonat (§ 5 Abs.1 lit. c) BUrlG). Endet es dagegen ab dem 01.07., besteht der volle Urlaubsanspruch.
Was passiert mit meinem Jahresurlaub bei Arbeitsplatzwechsel?
Bei einem Arbeitsplatzwechsel innerhalb eines Kalenderjahres, muss sich der Arbeitnehmer den Urlaub, den ihm sein alter Arbeitgeber gewährt hat, nach § 6 Abs.1 BUrlG anrechnen lassen. Dazu muss sich der Arbeitnehmer vom früheren Arbeitgeber eine Urlaubsbescheinigung ausstellen lassen.
Entscheidet der Arbeitnehmer oder der Arbeitgeber über die Bewilligung von Urlaub?
Die Planung des Urlaubs obliegt dem Arbeitgeber, wobei dieser im Rahmen der Planung die Wünsche seiner Arbeitnehmer zu berücksichtigen hat.
Kann der Arbeitgeber meinen Urlaubsantrag verweigern?
Dann, wenn betriebliche Gründe entgegenstehen, kann der Arbeitgeber einen Urlaubsantrag des Arbeitnehmers zurückweisen bzw. ablehnen. Betriebliche Gründe liegen nach der Rechtsprechung beispielsweise bei unvorhergesehenen Produktionsaufträgen oder hohem Krankenstand der Belegschaft vor.
Beachtlich für den Arbeitgeber bei der zeitlichen Verteilung des Urlaubs sind auch soziale Belange der Arbeitnehmer. So ist beispielsweise dem Arbeitnehmer, der ein Kind im schulpflichtigen Alter hat, vorrangig während der Ferienzeit Urlaub zu gewähren.
Kann der Arbeitgeber mich aus meinem bereits angetretenen Urlaub zurückrufen?
Beachtlich ist, dass ein einmal bewilligter Urlaub nicht geändert werden kann. Dies ist unabhängig davon, ob der Urlaub bereits angetreten wurde oder nicht. Auch betriebliche Belange des Arbeitgebers oder Planungsfehler ändern daran nichts. Lediglich in extremen Ausnahmefällen (z.B. Katastrophenfälle) soll eine Verlegung des Urlaubs möglich sein, wenn der Urlaub noch nicht angetreten ist. Ein Rückruf aus einem bereits angetretenen Urlaub ist nach überwiegender Auffassung in der Rechtsprechung nicht zulässig.
Muss ich meinem Arbeitgeber meine Urlaubsadresse mitteilen?
Arbeitnehmer sind nicht verpflichtet, dem Arbeitgeber die Anschrift des Urlaubsort mitzuteilen.
Was passiert mit Resturlaub aus dem Vorjahr?
Nach Ablauf des Kalenderjahres verfällt gem. § 7 Abs.3 S. 1 BUrlG Resturlaub aus dem Vorjahr. Lediglich in Ausnahmefällen (z.B. lange Krankheit des Arbeitnehmers oder Nichtgewährung von Urlaub aus betrieblichen Gründen) ist eine Übertragung auf das nächste Jahr möglich. Kann Urlaub in das Folgejahr übertragen werden, muss der Resturlaub allerdings bis zum 31.03. des neuen Kalenderjahres genommen werden, da er sonst endgültig verfällt. Ausnahmsweise gilt etwas anderes, wenn der Arbeitnehmer im Urlaubsjahr erkrankt ist und die Erkrankung bis zum Übertragungszeitpunkt fortbesteht.
Kann man sich nicht genommenen Urlaub auszahlen lassen?
Da dies dem Zweck des Urlaubs (nämlich der Erholung des Arbeitnehmers) widersprechen würde, sind entsprechende Vereinbarungen unwirksam. Anderes gilt im Falle des obigen Abgeltungsanspruchs.
Darf ich während des Urlaubs arbeiten?
Während des Urlaubs darf nach § 8 BUrlG keine dem Erholungszweck widersprechende Erwerbstätigkeit ausgeführt werden.
Was passiert, wenn ich während des Urlaubs krank werde?
Wird der Arbeitnehmer während des Urlaubs krank, werden die Krankheitstage auf den Jahresurlaub nicht angerechnet (§ 9 BUrlG).