Fachanwalt für Arbeitsrecht
Warum Sie im Fall der Kündigung oder arbeitsrechtlicher Schwierigkeiten einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aufsuchen sollten:
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Voraussetzung für die Verleihung der Befugnis zum Führen der Bezeichnung Fachanwalt für Arbeitsrecht ist der Nachweis besonderer theoretische Kenntnisse und besonderer praktischer Erfahrungen auf dem Gebiet des Arbeitsrechts. Besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen liegen nach der Fachanwaltsordnung dann vor, wenn die Tätigkeit des Rechtsanwalts auf dem Gebiet des Arbeitsrechts erheblich das Maß dessen übersteigt, das üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Daneben muss der Rechtsanwalt für die Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung eine dreijährige Zulassung und Tätigkeit als Rechtsanwalt innerhalb der letzten sechs Jahre vor Antragstellung nachweisen.
Der Erwerb besonderer theoretischer Kenntnisse setzt in der Regel voraus, dass der Rechtsanwalt an einem vorbereitenden anwaltsspezifischen Lehrgang teilgenommen hat, der alle relevanten Bereiche des Fachgebiets Arbeitsrecht umfasst. Die Gesamtdauer dieses Lehrgangs muss, ohne Leistungskontrollen, mindestens 120 Zeitstunden betragen. Zudem muss der Rechtsanwalt mindestens drei schriftlichen Leistungskontrollen (Aufsichtsarbeiten) aus verschiedenen Bereichen des arbeitsrechtlichen Lehrgangs erfolgreich angefertigt haben. Eine Leistungskontrolle muss dabei mindestens eine Zeitstunde ausfüllen und darf fünf Zeitstunden nicht überschreiten. Die Gesamtdauer der bestandenen Leistungskontrollen darf fünfzehn Zeitstunden nicht unterschreiten. In der Regel werden in arbeitsrechtlichen Vorbereitungsseminaren drei Klausuren zu jeweils fünf Zeitstunden geschrieben.
Der Erwerb besonderer praktischer Erfahrungen setzt voraus, dass der Antragsteller innerhalb der letzten drei Jahre vor der Antragstellung im Fachgebiet als Rechtsanwalt persönlich und weisungsfrei bearbeitet hat.
Auf dem Gebiet des Arbeitsrechts muss der Rechtsanwalt innerhalb eines drei Jahreszeitraums 100 Fälle aus den Bereichen des Individualarbeitsrechts (Abschluss, Inhalt und Änderung des Arbeits- und Berufsausbildungsvertrages / Beendigung des Arbeits- und Berufsausbildungsverhältnisses einschließlich Kündigungsschutz / Grundzüge der betrieblichen Altersversorgung / Schutz besonderer Personengruppen, insbesondere der Schwangeren und Mütter, der Schwerbehinderten und Jugendlichen) und des kollektiven Arbeitsrechts (Tarifvertragsrecht, Personalvertretungs- und Betriebsverfassungsrecht, Grundzüge des Arbeitskampf- und Mitbestimmungsrecht) und des Verfahrensrechts bearbeitet haben. Gemäß der Fachanwaltsordnung können die nachzuweisenden 100 Fälle unter Einhaltung der in der Fachanwaltsordnung festgelegten Kriterien auf die einzelnen Bereiche verteilt werden.
Erfüllt der Rechtsanwalt sämtliche Erfordernisse, kann er bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer die Befugnis zur Verleihung der Bezeichnung Fachanwalt für Arbeitsrecht beantragen, die ihm nach Prüfung der Voraussetzungen verliehen wird.
Mit dem Erreichen des Fachanwaltstitels ist es in Folge allerdings nicht getan. Der Fachanwalt ist verpflichtet, jedes Jahr eine fünfzehnstündige Fortbildung zu absolvieren, was gegenüber der zuständigen Rechtsanwaltskammer auch nachgewiesen werden muss.
Laut einer Statistik der Bundesrechtsanwaltskammer waren zum Stichtag 1.1.2015 in Deutschland insgesamt 10.010 Fachanwälte/innen für Arbeitsrecht zugelassen. Bei einer Gesamtzahl der Anwälte/innen in Höhe von 163.513 entspricht dies einer Quote von 6,12 % aller Anwälte.
Neben der Fachanwaltschaft Arbeitsrecht gibt es einer Vielzahl möglicher weiterer Spezialisierungen von Anwälten.
So ist eine Qualifizierung zum Fachanwalt in den folgenden Rechtsgebieten möglich:
- Agrarrecht
- Arbeitsrecht
- Bank- und Kapitalmarktrecht
- Bau- und Architektenrecht
- Erbrecht
- Familienrecht
- Gewerblicher Rechtsschutz
- Handels- und Gesellschaftsrecht
- Internationales Wirtschaftsrecht
- Informationstechnologierecht
- Insolvenzrecht
- Medizinrecht
- Miet- und Wohnungseigentumsrecht
- Migrationsrecht
- Sozialrecht
- Strafrecht
- Steuerrecht
- Transport- und Speditionsrecht
- Urheber- und Medienrecht
- Vergaberecht
- Verkehrsrecht
- Versicherungsrecht
- Verwaltungsrecht
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