Die Änderungskündigung

Änderungskündigung.
Grundsätzlich hat der Arbeitgeber aufgrund gesetzlicher Bestimmungen und ergänzender Regelungen im Arbeitsvertrag im Rahmen des Direktionsrechts die Möglichkeit, bestimmte Eckpunkte des Arbeitsverhältnisses einseitig zu regeln. Will er aber Arbeitsbedingungen einseitig verändern, die nicht in den Regelungsumfang des Direktionsrechts fallen, so bleibt ihm nur eine Änderungskündigung. Eine Änderungskündigung ist eine Kündigung, die mit dem Angebot verbunden wird, dass Arbeitsverhältnis zu geänderten Arbeitsbedingungen fortzusetzen. Auch eine Änderungskündigung kann sowohl als ordentliche als auch als außerordentliche Kündigung ausgesprochen werden. Ebenso kann auch für eine Änderungskündigung das Kündigungsschutzgesetz gelten, wenn dessen Voraussetzungen gegeben sind. Auch wenn der Arbeitnehmer ein Angebot auf einvernehmliche Abänderung des Arbeitsvertrages abgelehnt hat, muss der Arbeitgeber noch eine Änderungskündigung aussprechen und kann nicht sofort eine Beendigungskündigung aussprechen.

Reaktionsmöglichkeiten des Arbeitnehmers:

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